LAW AND MORE Rechtsanwaltskanzlei

Urheberrecht

Wir beraten Kreative, Künstler, Unternehmen und Gewerbetreibende beim Schutz ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte.

Sei es im Medien- und  Entertainmentbereich, der Kunstwelt oder in der Verlags- und Literaturbrache oder der Welt des Designs und der Mode; stets können Sie sich auf unser Knowhow im Bereich des Urheberrechts verlassen.

Wollen Sie die Verwertung Ihrer Werke nicht selbst in die Hand nehmen, helfen wir Ihnen dabei, die Nutzungs- und Verwertungsrechte per Lizenzvertrag Dritten einzuräumen und auf diese Weise von der Verwertung Ihrer Werke zu profitieren.

Zu unseren Mandanten zählen insbesondere ausübende Film- und Fernsehproduzenten, Schauspieler und Künstler, Autoren, Komponisten, Medienschaffende, Musikproduzenten, Regisseure, Fotografen, Programmierer und Softwarehersteller sowie Musik- und Buchverlage, kurzum alle, die mit Ihrer kreativen Schaffenskraft das kulturelle Leben bereichern und idealerweise auch von Ihren Werken leben wollen. Das Copyright ist in diesem Zusammenhang essentiell.

Durchsetzung Ihrer urheberrechtlichen Ansprüche

Haben Sie eine Verletzung Ihrer Urheber- oder Leistungsschutzrechte festgestellt und wollen dies auf keinen fall hinnehmen, wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung oder Schadensersatz.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten ?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie durch das unerlaubte Herunterladen bzw. Anbieten einer Film- oder Musikdatei, eines Computer-/ Videospiels in einer Internet-Tauschbörse (sog. Filesharing-Fälle) eine Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen ? Sie werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz und hohe Anwaltsgebühren zu zahlen ?

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Rechtsanwaltskanzleien, deren Hauptgeschäft darin besteht, im Auftrag von Urhebern und Rechteverwaltern, die teilweise im Ausland ansässig sind, Abmahnungen zu versenden.

Tätig geworden sind wir bisher beispielsweise in Abmahnungsfällen aus den Kanzleien:

Kornmeier & Partner RAe, Waldorf Frommer RAe, Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, SKW Schwarz RAe, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, NIMROD RAe, Reichelt Klute Aßmann RAe, APW Rechtsanwälte & Notar, Sasse & Partner RAe, bindhardt & lenz RAe, Bindhardt Fiedler Zerbe RAe, Zimmermann & Decker RAe, Kanzlei Zinke, Kanzlei Oliver Edelmaier, Vorwerg & Sommer RAe, Rechtsanwaltskanzlei Oliver Spies, Baumgarten Brandt RAe, Lampmann Haberkamm Rosenbaum RAe, Rechtsanwaltskanzlei Carsten Goethe, URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C Rechtsanwälte) 

und vielen anderen mehr.

Hier helfen wir Ihnen schnell und zuverlässig weiter. Keinesfalls sollten Sie ohne anwaltliche Beratung die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben und die verlangte Summe zahlen, wenn Sie sich keiner Urheberrechtsverletzung bewusst sind. Dies gilt auch, wenn Sie bereits mit Mahnbescheiden überzogen werden. Anderenfalls laufen Sie nicht nur Gefahr, sich erneut ähnlichen Ansprüchen auszusetzen, sondern auch der Gefahr weiterer unzulässiger Zugriffe auf ihren Internetanschluss.

Ihre Ansprechpartnerin

RAin Alexandra Wilde-Tosun (per E-Mail: tosun@lawandmore.de oder telefonisch: +49 (0) 211. 88 284 110)

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