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Neues EU-Urhe­ber­recht kommt

Nach dem Europaparlament stimmten auch die EU-Staaten der neuen Urheberrechtsreform zu, die die einzelnen EU-Länder nun innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen haben.

Hinter dem thematisch am meisten umstrittenen Artikel 13 verbergen sich die sogenannten Upload-Filter. Mit diesen müssten große Internetplattformen, die hauptsächlich mit nutzergenerierten Inhalten arbeiten (wie Facebook, Twitter, Youtube etc.) schon während des Hochladens von Videos, Audiodateien oder Fotos prüfen, ob die Werke ggf. urheberrechtlich geschützt sind. In diesem Fall müssten sie diese Inhalte unzugänglich machen oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben.

Enge Ausnahmen soll es nur für solche Plattformen geben, die jünger sind als drei Jahre, weniger als zehn Millionen Euro jährlichen Umsatz und weniger als 5 Millionen Nutzer haben.

Die EU will die erfassten Plattformen zunächst verpflichten, alles Zumutbare zu unternehmen, um Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern urheberrechtlich geschützter Werke zu schließen. Diese Lizenzen sollen es Nutzern ermöglichen, derartige Inhalte legal etwa auf Facebook oder YouTube hochzuladen. Die Gefahr, abgemahnt zu werden, würde damit künftig den Plattformen selbst drohen, sollten ihre Bemühungen als nicht angemessen beurteilt werden. Auf das Haftungsprivileg aus  § 10 Telemediengesetz (TMG) könnten sich die Plattformbetreiber damit nicht mehr berufen.  

Sind die Rechteinhaber nicht bereit, die Nutzung ihrer Werke im Netz zu erlauben, so müssen die betroffenen Plattformen "beste Anstrengungen" unternehmen, um den Upload solcher Inhalte generell zu verhindern. Hierfür müssten die Rechteinhaber ihre Werke zum Abgleich zur Verfügung stellen.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern.

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